Für viele Versicherungsnehmer ist vor allem auch im gewerblichen Bereich der Schadensfreiheitsrabatt eine Größe, die am meisten beachtet wird und oftmals auch ein Anlass zum Versicherungswechsel ist. Der Begriff des Schadensfreiheitsrabatts stammt eigentlich aus dem Bereich der Kfz-Versicherung und belegt dort die Jahre, in denen der Eigentümer des Fahrzeugs mit seinem Wagen unfallfrei im Straßenverkehr unterwegs war. Hier werden dem Autofahrer unterschiedlich hohe Rabatte gewährt, umso länger er unfallfrei gefahren ist. Andererseits gibt es allerdings eine sog. Hochstufung, wenn der Fahrer einen Unfall hat. Droht also eine solche Hochstufung, sollte der Versicherungswechsel am besten umgehend durchgeführt werden, um diese zu vermeiden. Aber auch dann, wenn der Schadensfreiheitsrabatt bei einer anderen Gesellschaft höher ist als bei dem aktuellen Unternehmen, sollte man den Versicherungswechsel durchführen, sofern der alte Versicherer keine Kulanz- oder Kompromisslösung anzubieten hat. Dabei ist aber zu bedenken, dass es mittlerweile in nahezu allen Versicherungsbereichen Bonuszahlungen für Schadensfreiheit gibt und dass diese dem Kunden auch zustehen. Sollte sich der betreffende Versicherer hier extrem unkulant zeigen, so ist ein Versicherungswechsel durchaus nicht nur anzukündigen sondern auch umgehend durchzuführen, um sich nicht ständig über zu hohe Zahlungen ärgern zu müssen. Leider reagieren darauf viele Versicherungsunternehmen mit der Aufrechnung tatsächlich oder angeblich erhaltener Bonuszahlungen, die dem früheren Kunden in Rechnung gestellt werden. Oftmals übernimmt diese der neue Versicherer als zusätzlichen Dank für den Versicherungswechsel. Sollte allerdings nie eine Bonuszahlung der alten Gesellschaft durchgeführt worden sein, so hilft nur der Gang zum Anwalt. Meist ist der betreffende Sachverhalt dann nach wenigen Zahlungen gezielt erledigt.
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- Montag, 21. Mai 2012
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